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Diese Seite enthält den Softwarelizenzvertrag, dem die Nutzung unserer Software unterliegt.

 

1. SOFTWARELIZENZVERTRAG

Prüfen Sie die folgenden Bedingungen bitte sorgfältig, bevor Sie die beiliegende Software kaufen und installieren. Mit dem Kauf des Produktes, spätestens jedoch mit der Installation der Software, erklären Sie sich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden. Falls Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein sollten, senden sie die Software einschließlich Handbuch innerhalb von 14 Tagen ausgehend vom Datum des quittierten Kaufbelegs zurück. Der Kaufpreis kann nur bei innerhalb des angegebenen Zeitraumes erfolgter Rückgabe erstattet werden.

 

I. GEGENSTAND DES VERTRAGES

Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger (Diskette) aufgezeichnete Computerprogramm (nachfolgend "Software"). MC Software GmbH macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so herzustellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Benutzeranleitung fehlerfrei arbeitet.

 

II. UMFANG

  1. Alle Rechte an diesem Programm liegen bei der MC Software GmbH, München.
  2. Mit Erwerb dieses Produkts wird dem Käufer ein einfaches Recht zur Benutzung des urheberrechtsgeschützten Programms (Lizenz) eingeräumt. Dieses Recht zur Nutzung bezieht sich ausschließlich darauf, das Produkt auf oder im Zusammenhang mit jeweils nur einem einzigen Computer zu benutzen.
  3. Das Anfertigen von Programmkopien ist nur zur Datensicherung zulässig.
  4. Jede sonstige Softwarenutzung, Kopieanfertigung, Abänderung oder Weitergabe von Original oder Kopien, Abänderung oder Verbindung mit anderer Software ist unzulässig. Ebenso unzulässig ist der Versuch, die Software oder Teile der Software zu dekompilieren, modifizieren, übertragen oder zu disassemblieren. Eine unzulässige Nutzung, insbesondere Weitergabe von Kopien oder Nutzung auf weiteren Computern, hat automatisch die Beendigung dieser Lizenz zur Folge. Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden, die durch Verletzung dieser Bedingungen entstehen.
  5. Wird das Programm als Update zu einer früheren Programmversion erworben, erlischt nach erfolgter Installation der neuen Programmversion das Nutzungsrecht für früher gelieferte Programmversionen. Es kann und darf also stets nur mit der aktuellsten Programmversion gearbeitet werden.

 

III. BEENDIGUNG

  1. Diese Lizenz gilt bis zu Ihrer Beendigung. Sie sind jederzeit zur Beendigung der Lizenz dadurch berechtigt, dass Sie die Software zusammen mit sämtlichen Kopien, Abänderungen und Kombinationsteilen jeder Art vernichten. Die Lizenz endet ebenfalls, wenn Sie gegen diese Lizenzbedingungen verstoßen.
  2. Im Falle einer Beendigung dieser Lizenz verpflichten Sie sich, die Software zusammen mit allen Kopien, Abänderungen, Registrierungsschlüssel und Kombinationsteilen jeder Art zu vernichten. Nach vollständiger Zerstörung der Software und (bei Disketten als Datenträger) Unkenntlichmachung der Diskettenaufkleber sind Sie zur anderweitigen Benutzung der Disketten berechtigt.

 

IV. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

  1. Die Datenträger, auf welchen die Software geliefert wurde, sind frei von Material- und Herstellungsfehlern bei normalem Gebrauch während eines Zeitraumes von 6 Monaten ab Lieferdatum. Als Nachweis gilt ausschließlich der quittierte Kaufbeleg. Die vorstehende beschränkte Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Datenträger, welche durch Zufall oder Mißbrauch oder Eingriff Unbefugter (anderer als Mitarbeiter der MC Software GmbH) beschädigt wurden.
  2. Während der genannten Gewährleistungsfrist verpflichtet sich MC Software GmbH, einen fehlerhaften Datenträger zu ersetzen, falls diese der MC Software GmbH unter Beifügung des quittierten Kaufbeleges zugesandt wird. Ist die MC Software GmbH nicht in der Lage, einen fehlerfreien Ersatzdatenträger zu liefern, sind Sie berechtigt, nach Ihrer Wahl Herabsetzung des Erwerbspreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz scheiden vorbehaltlich Abs. 4. Und Ziffer V aus.
  3. Weiter Gewährleistungen scheiden aus. Insbesondere wird keine Gewährleistung für den Programminhalt, dessen Fehlerfreiheit oder Eignung für bestimmte Zwecke übernommen. Die Verantwortung für Software- und Hardwareauswahl, für Installation, Gebrauch, erwartete Ergebnisse sowie Datenschutz und Datensicherung durch Sicherungskopien liegt ausschließlich bei Ihnen.
  4. Ausgenommen von den vorstehenden Gewährleistungseinschränkungen sind zugesicherte Eigenschaften. Diese bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit jedoch der Schriftform und der Unterschrift befugter Vertreter der MC Software GmbH. Für Schadensersatz haftet die MC Software GmbH nur gemäß Ziffer V.

 

V. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  1. Die MC Software GmbH haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der MC Software GmbH verursacht worden ist. Gegenüber Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  2. Eine Haftung wegen eventuell von der MC Software GmbH zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von Zusicherungen seitens der MC Software GmbH umfaßt sind, ist ausgeschlossen.
  3. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, wird nicht gehaftet.
  4. Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, mit dessen möglichen Eintritt die MC Software GmbH bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen hatte. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr), unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechtes, um Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt.

 

VI. ALLGEMEINES

  1. Jede Unterlizenzvergabe, Abtretung von Rechten nach diesen Vertragsbedingungen oder nicht ausdrücklich zugelassene Weitergabe von Software ist unzulässig.
  2. Dieser Lizenzvertrag beinhaltet alle Zusagen und Absprachen mit Ihnen über den Lizenzinhalt und ersetzt frühere Vorschläge, Angebote, Zusicherungen und Mitteilungen in Bezug auf die Software.

 

VII. TRENNBARKEIT

Der vorstehende Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so zu ändern, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke soweit als möglich erreicht werden.

 

VIII. GELTENDES RECHT, GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT

  1. Bezüglich des anwendbaren Rechtes unterliegt die vorliegende Lizenz dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ausschließlich der Rechtsprechung deutscher Gerichte.
  2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Vollkaufleuten München, wir sind jedoch berechtigt, den Besteller bzw. Lizenznehmer an seinem Sitz zu verklagen.
  3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist München.

 

 

Stand:  25.03.2024
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